Im Notfall ist Ihr AED Defibrillator griffbereit. Wissen Sie, ob er auch funktioniert?
Damit Ihr AED Defibrillator jederzeit einsatzbereit ist, um Ersthelfer bei der Reanimation zuverlässig zu unterstützen, sieht der Gesetzgeber die regelmäßige STK - Sicherheitstechnische Kontrolle - vor. Geregelt ist diese Prüfung seit dem 1. Januar 2017 in §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Bislang konnten sich die Hersteller auf eine STK-Befreiung berufen, wenn der Defibrillator automatisierte Selbsttests durchführte. Auch für diese AED Defibrillatoren ist die STK - Sicherheitstechnische Kontrolle nun verpflichtend spätestens alle zwei Jahre vorzunehmen.